Die Anmietung des Großen Hauses
Die Miettarife des Großen Hauses gelten jeweils für 7 Stunden Nutzungsdauer (inkl. Auf- und Abbau). Zusätzlich benötigte Stunden werden zusätzlich abgerechnet.
Im Grundmietpreis sind jeweils folgende Leistungen enthalten:
- Strom, Klimatechnik (Standard), Standardreinigung
- Nutzung der Garderoben für Orchester und Solokünstler sowie des Dirigentenzimmers
- Beleuchtung mit den fest installierten Standardgeräten
- Bei öffentlich-kulturellen Veranstaltungen sind ferner die Veröffentlichung der Veranstaltung im Tagesfließsatz und im Monatsprogramm sowie Aushang von Plakaten im Haus enthalten.
- Nutzung des Gartensaals als Pausenfoyer
Folgende personelle Leistungen sind ebenfalls im Grundmietpreis enthalten:
- Sanitätsdienst, soweit erforderlich
- Inspizient
- Bühnentechnische Vorstände laut Versammlungsstättenverordnung (VstättV)
- Jeweils maximal zwei Bühnen- und Beleuchtungstechniker zur Betreuung der Veranstaltung, soweit notwendig und nach Absprache (keine Be- oder Entladehilfen!)
Nicht in der Grundmiete enthalten sind:
- Kosten für die Brandsicherheitswache
- Einlass- und Garderobendienst
- Beschallung
- alle technischen und personellen Sonderleistungen
- Die Nutzung des Gartensaals vor und/oder nach der Veranstaltung
Bei öffentlichen Veranstaltungen wird während des Einlasses vor Beginn der Vorstellung sowie in der Pause die Theatergastronomie vom hauseigenen Caterer übernommen. Ausnahmen sind nicht möglich.


