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Die Anmietung des Großen Hauses

Die Miettarife des Großen Hauses gelten jeweils für 7 Stunden Nutzungsdauer (inkl. Auf- und Abbau). Zusätzlich benötigte Stunden werden zusätzlich abgerechnet.

Im Grundmietpreis sind jeweils folgende Leistungen enthalten:

  • Strom, Klimatechnik (Standard), Standardreinigung
  • Nutzung der Garderoben für Orchester und Solokünstler sowie des Dirigentenzimmers
  • Beleuchtung mit den fest installierten Standardgeräten
  • Bei öffentlich-kulturellen Veranstaltungen sind ferner die Veröffentlichung der Veranstaltung im Tagesfließsatz und im Monatsprogramm sowie Aushang von Plakaten im Haus enthalten.
  • Nutzung des Gartensaals als Pausenfoyer

Folgende personelle Leistungen sind ebenfalls im Grundmietpreis enthalten:

  • Sanitätsdienst, soweit erforderlich
  • Inspizient
  • Bühnentechnische Vorstände laut Versammlungsstättenverordnung (VstättV)
  • Jeweils maximal zwei Bühnen- und Beleuchtungstechniker zur Betreuung der Veranstaltung, soweit notwendig und nach Absprache (keine Be- oder Entladehilfen!)

Nicht in der Grundmiete enthalten sind:

  • Kosten für die Brandsicherheitswache
  • Einlass- und Garderobendienst
  • Beschallung
  • alle technischen und personellen Sonderleistungen
  • Die Nutzung des Gartensaals vor und/oder nach der Veranstaltung

Bei öffentlichen Veranstaltungen wird während des Einlasses vor Beginn der Vorstellung sowie in der Pause die Theatergastronomie vom hauseigenen Caterer übernommen. Ausnahmen sind nicht möglich.

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